Umsetzung - Planung - Beratung - Projektierung

Planung ist die gedankliche Vorwegnahme von Handlungsschritten, die zur Erreichung eines Zieles notwendig scheinen. Dabei wird berücksichtigt, mit welchen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, wie diese Mittel angewendet werden können, und wie man das Erreichte kontrollieren kann. Als Planungsergebnis erzeugen im Idealfall kurz-, mittel- oder langfristige Pläne Handlungssicherheit.[1][2] Ein Plan hat in Bezug auf Management und Organisationen die Bedeutung einer zumindest in schriftlicher Form gebrachten Vorstellung von den Modalitäten, wie ein erstrebenswertes Ziel erreicht werden kann. Die geistige und handwerkliche Tätigkeit zur Erstellung eines Plans wird Planung genannt. Planung ist die Phase bis zur Genehmigung eines Plans vor Beginn der Realisierung. Der Zweck von Planung besteht darin, über eine realistische Vorgehensweise zu verfügen, wie ein Ziel auf möglichst direktem Weg erreicht werden kann. Eine Projektierung ist die Vorbereitung eines Ereignisses, eines Prozesses oder eines realen Konstruktes. Der Begriff wird für die Erstellung von technischen (oder anderen) Unterlagen für die Präsentation von Prozessen, z. B. im Anlagenbau oder im Bauwesen verwendet. Den Vorgang der Zurverfügungstellung der Daten für eine Datenbank bezeichnet man unter anderem auch als Projektierung. Im Rahmen der Projektierung werden Daten manuell erfasst und eingegeben oder automatisiert aus anderen Systemen und Datenbanken importiert. Zusätzlich werden die projektierten Daten auf Ihre Konsistenz und fachliche Richtigkeit hin analysiert und gegebenenfalls verändert. Sachberatung: Gespräch mit dem Ziel, Wissenslücken zu füllen, kritische Aufklärung zu leisten, um am Ende fundiert zwischen Alternativen wählen und eine Entscheidung fällen (und verantworten) zu können. Ein Gespräch dieser Form ist nach dem Muster der Experten-Laien-Interaktion angelegt. Sachberatung kann von qualifizierten Einzelpersonen oder im Kontext einer Beratungsstelle angeboten werden. Ihr Spektrum ist breit und reicht von der allgemeinen Verbraucher- bis zur Rechtsberatung bei sehr speziellen Fragen.